Jede Schülerin und jeder Schüler der Klasse 9 muss ein Sozialpraktikum in einer festgelegten Kompaktwoche gegen Ende des Schuljahres absolvieren. Die Termine können Sie der Terminliste auf unserer Homepage entnehmen. Hierbei soll vor allem soziales Nachdenken und Handeln gefördert sowie zu eigenem Engagement angeregt werden. Das Sozialpraktikum ermöglicht ein Lernen durch Erleben, es bietet Einblicke und Erfahrungen in Lebensbereiche und -situationen außerhalb des Alltagslebens der Jugendlichen in diakonisch-karitativen und sozialen Aufgabenfeldern. Für die Zeit des Praktikums besteht ein gesetzlicher Unfall- und Haftversicherungsschutz. Die Erfahrungen während des Praktikums werden im Unterricht reflektiert und nachbereitet. Die rechtliche Grundlage für das Sozialpraktikum bildet die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 3. August 2017.
Das Sozialpraktikum kann in sozialen Einrichtungen absolviert werden, in denen Menschen betreut werden, die in irgendeiner Form besondere Betreuung erfahren. Wichtig ist, dass der Praktikant/ die Praktikantin während der Praktikumswoche mit diesen Menschen zu tun hat. Geeignete Einrichtungen können sein: Alten- und Pflegeheime, Altentagesstätten, Krankenhäuser, Behindertenwerkstätten und -heime, Einrichtungen der mobilen Alten- und Krankenpflege (Sozialstationen), Förderschulen und Behindertenkindergärten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Heime, Wohngruppen), Obdachloseneinrichtungen. Bedeutende Träger in der Region sind beispielsweise Stadt und Kreis Böblingen, evangelische Diakonie und katholischer Caritasverband, Malteser-Hilfsdienst, DRK, Lebenshilfe e.V., Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariterbund, Bahnhofsmission.