Instrumentenversicherung

Lieber haben als brauchen!

Der Förderverein bietet seinen Mitgliedern über die Mannheimer Versicherung eine Gruppenversicherung für Musikinstrumente an. Die Versicherung gilt deutschlandweit (bei Reisen bis zu 6 Wochen weltweit) und erstreckt sich auf alle Lebensbereiche, sie gilt nicht nur auf dem Weg von und zur Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen, sondern auch bei Ihnen zu Hause oder z. B. auf dem Weg von und zur sowie in der Musikschule.
Die Versicherung leistet im Totalschadenfall bis zum Zeitwert des Instrumentes.

Abschluss der Instrumentenversicherung

Wenn es sich um ein eigenes Instrument handelt, nennen Sie uns bitte folgende Daten (reicht formlos per E-Mail an foerderverein@aeg-boeblingen.de):

  • Art des Instrumentes
  • Instrumentennummer (außer bei Streichinstrumenten)
  • Baujahr und Hersteller (sofern bekannt)
  • Zeitwert des Instrumentes
  • evtl. Zubehör mit Wertangabe (z. B. Geigenkasten der Firma XY für …EUR)
  • Datum, ab wann die Versicherung gelten soll

Bei Leihinstrumenten der Schule / Bläser-Streicherklasse bekommt der Förderverein von den Musiklehrern die für die Versicherung notwendigen Daten gemeldet. Sobald die Deckungszusage vorliegt, geben die Lehrer die Instrumente an die Schüler aus. Bitte beachten Sie, dass Sie die Versicherung nur nutzen können, wenn Sie Fördervereinsmitglied sind. Den Mitgliedsantrag können Sie sich auf der Homepage herunterladen. 

Beitragseinzug

Im November erhält der Förderverein eine Sammelrechnung von der Mannheimer Versicherung. Im Anschluss ziehen wir den Versicherungsbeitrag von den Mitgliedern per Lastschrift ein. (Der Versicherungsbeitrag beträgt zur Zeit ca. 1 % des Instrumentenwertes zuzüglich 19 % Versicherungssteuer).

Im Schadensfall

Bitte schicken Sie umgehend eine Mail an foerderverein@aeg-boeblingen.de. Sie erhalten daraufhin eine vorausgefüllte Schadensmeldung, die Sie bitte noch um den Schadenshergang ergänzen und an uns zurückschicken. Zusätzlich benötigen wir ein Foto des beschädigten Instruments sowie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Diese Unterlagen werden vom Förderverein bei der Versicherung zur Prüfung und Reparaturfreigabe eingereicht.

Bitte das Instrument nicht ohne Freigabe reparieren lassen!

Kündigung

Die Kündigung der Versicherung ist bis spätestens zum 01.10. des Jahres zu melden, damit sie bei der nächsten Fälligkeit (01.11. des Jahres) berücksichtigt werden kann.